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Das Bundeskartellamt gibt bekannt:

Nur noch die auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de) veröffentlichten Mitteilungen und Merkblätter gelten als Verwaltungsgrundsätze des Bundeskartellamts. Dies sind derzeit insbesondere die folgenden Bekanntmachungen:

  • Merkblatt zur deutschen Fusionskontrolle
  • Merkblatt zur Inlandsauswirkung bei der deutschen Fusionskontrolle
  • Mitteilung zur Behandlung nachträglich angemeldeter Zusammenschlüsse
  • Merkblatt über Kooperationsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen
  • Bagatellbekanntmachung
  • Bußgeldleitlinien
  • Bonusregelung für Hardcore-Kartelle
  • Bekanntmachung zur Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB (Angebot unter Einstandspreis)
  • Bekanntmachung des Bundeskartellamtes zu Auswirkungen der 2. Inlandsumsatzschwelle auf die Ausnahmeregelungen beim Erwerb von Immobilien

Hier können Sie erläuternde Merkblätter zum Kartellverbot, zur Missbrauchsaufsicht und zum Vergaberecht abrufen.

 

Sie haben außerdem Zugriff auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz - GWB).

Merkblätter und Formulare zur Fusionskontrolle

Sowohl die EU als auch die einzelnen Mitgliedsstaaten haben unterschiedliche Vorschriften zur Fusionskontrolle.


Für Deutschland sowie für die EU veröffentlichen wir an dieser Stelle Mitteilungen und Merkblätter, die die einzelnen Regelungen erläutern:

Die in chronologischer Ordnung beim Bundeskartellamt eingegangenen Anmeldungen von Zusammenschlussvorhaben finden Sie unter "Fusionen".


Erläuterungen und Grundsätze zur Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt
können Sie auch dem Tätigkeitsbericht entnehmen.