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Das Bundeskartellamt gibt bekannt:

Nur noch die auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de) veröffentlichten Mitteilungen und Merkblätter gelten als Verwaltungsgrundsätze des Bundeskartellamts. Dies sind derzeit insbesondere die folgenden Bekanntmachungen:

  • Merkblatt zur deutschen Fusionskontrolle
  • Merkblatt zur Inlandsauswirkung bei der deutschen Fusionskontrolle
  • Mitteilung zur Behandlung nachträglich angemeldeter Zusammenschlüsse
  • Merkblatt über Kooperationsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen
  • Bagatellbekanntmachung
  • Bußgeldleitlinien
  • Bonusregelung für Hardcore-Kartelle
  • Bekanntmachung zur Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB (Angebot unter Einstandspreis)
  • Bekanntmachung des Bundeskartellamtes zu Auswirkungen der 2. Inlandsumsatzschwelle auf die Ausnahmeregelungen beim Erwerb von Immobilien

Hier können Sie erläuternde Merkblätter zur Fusionskontrolle, zum Kartellverbot und zum Vergaberecht abrufen.

Sie haben außerdem Zugriff auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz - GWB).

Merkblätter zur Missbrauchsaufsicht

Seit dem 1. Mai 2004 ist das Bundeskartellamt aufgrund der EG-Verordnung 1/2003 verpflichtet, auf Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sowie auf Missbräuche, die den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen können, neben dem nationalen Kartellrecht auch Artikel 101 bzw. 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (= Artikel 81 bzw. Artikel 82 EG-Vertrag) anzuwenden. Artikel 101 AEUV (= Artikel 81 EG-Vertrag alter Fassung) geht dabei nach Artikel 3 Abs. 2 der VO 1/2003 den nationalen Bestimmungen vor.

Einzelfallbezogene Fragen sind mit der jeweils zuständigen Beschlussabteilung zu klären.

Folgende Mitteilungen und Merkblätter zur Missbrauchsaufsicht sind verfügbar:

Daneben können Sie die Liste der bei uns angemeldeten Empfehlungen für allgemeine Geschäftsbedingungen einsehen.

 

Neben dem Bundeskartellamt sind die Landeskartellbehörden Ansprechpartner bei der Anwendung des Kartellrechts.

 

Erläuterungen und Grundsätze zur Anwendung des Kartellrechts durch das Bundeskartellamt können Sie auch dem Tätigkeitsbericht entnehmen.