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Das Bundeskartellamt gibt bekannt:

Nur noch die auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (www.bundeskartellamt.de) veröffentlichten Mitteilungen und Merkblätter gelten als Verwaltungsgrundsätze des Bundeskartellamts. Dies sind derzeit insbesondere die folgenden Bekanntmachungen:

  • Merkblatt zur deutschen Fusionskontrolle
  • Merkblatt zur Inlandsauswirkung bei der deutschen Fusionskontrolle
  • Mitteilung zur Behandlung nachträglich angemeldeter Zusammenschlüsse
  • Merkblatt über Kooperationsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen
  • Bagatellbekanntmachung
  • Bußgeldleitlinien
  • Bonusregelung für Hardcore-Kartelle
  • Bekanntmachung zur Anwendung des § 20 Abs. 4 Satz 2 GWB (Angebot unter Einstandspreis)
  • Bekanntmachung des Bundeskartellamtes zu Auswirkungen der 2. Inlandsumsatzschwelle auf die Ausnahmeregelungen beim Erwerb von Immobilien

Hier können Sie erläuternde Merkblätter zum Kartellverbot, zur Missbrauchsaufsicht und zur Fusionskontrolle abrufen.

 

Sie haben außerdem Zugriff auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz - GWB).

Informationen zum Vergaberechtsschutz

Die folgenden Informationen zum Vergaberechtsschutz gelten für Vergabeverfahren, die am 24. April 2009 oder später begonnen worden sind, einschließlich der sich an diese anschließenden Nachprüfungsverfahren:

In seinen Tätigkeitsberichten informiert das Bundeskartellamt auch umfassend über die Gewährung des Vergaberechtsschutzes.