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Monopolkommission

Die Monopolkommission hat die Aufgabe, die Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland zu beobachten und die Bundesregierung und die Öffentlichkeit zu unterrichten.


Außerdem werden die Bundesregierung und gesetzgebende Körperschaften bei Einzelentscheidungen oder Gesetzesänderungen beraten.
Zu diesem Zweck erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Hauptgutachten und in unregelmäßigen Abständen Sondergutachten.


Die Monopolkommission ist unabhängig und setzt sich aus fünf auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten ernannten Mitgliedern mit besonderen vokswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, sozialpolitischen, technologischen oder wirtschaftsrechtlichen Kenntnissen und Erfahrungen zusammen.